Barrierefreie Zone im Wohlfühlraum – Das Badezimmer
Die Barrierefreiheit von Gebäuden ist ein Kriterium, das in jeder Planung berücksichtigt werden sollte, um sie für jeden von uns zugänglich zu machen. So auch in dem Raum, in dem wir uns besonders wohl fühlen möchten – dem Badezimmer.
Eine wohltuende Dusche, ohne Unterstützung!
Das Wichtigste vorab: Barrierefrei bauen bedeutet, Barrieren und Hindernisse bei Zugängen und innerhalb von Bewegungsflächen des Raumes zu vermeiden. Das heißt auch, dass beispielsweise Duschwannen und Badewannen ohne Barriere geplant und umgesetzt werden müssen, um sie für jedermann ohne zusätzliche Hilfe zugänglich und nutzbar zu gestalten. Bodengleiche Duschwannen wie die Miraklon DW-MA-100-180 von Hasenkopf zum Beispiel machen eine wohltuende Auszeit unter der Dusche möglich, sodass niemand auf diese Art Wellness in den eigenen vier Wänden verzichten muss.
Anforderungen an die barrierefreie Wohlfühlzone
Um die Nutzung des Badezimmers so angenehm wie möglich zu gestalten, müssen einige Punkte hinsichtlich des Bewegungsraums, der Abstände und Abmessungen sowie des Zugangs berücksichtigt werden. Definieren Sie dazu vorab Ihre Bedürfnisse, die das Badezimmer zu erfüllen hat: Soll es seniorengerecht, rollstuhlgerecht oder behindertengerecht sein oder gleich mehrere Funktionen bedienen? Die Unterschiede sind umfassend, denn die Anforderungen können sehr unterschiedlich sein. Für ein seniorengerechtes Badezimmer reichen vielleicht schon zusätzliche Haltegriffe aus, wohingegen für Rollstuhlfahrer ausreichend Bewegungsfläche gegeben sein muss sowie ein Waschtisch mit zusätzlicher Beinfreiheit. Es gibt also nicht das eine barrierefreie Badezimmer.
Bewegungsraum
Zu kleine Sanitärräume schränken die Nutzbarkeit ein und somit auch zu Fläche, auf der man sich bewegen kann. Ein Erwachsener nimmt beim Gehen bereits eine Bewegungsfläche von 60 cm. Mit einer Gehhilfe oder bei Menschen, die ihr Augenlicht verloren haben, erweitert sich der Bewegungsradius auf 1,20 m x 1,20 m. Rollstuhlfahrer benötigen 1,50 m x 1,50 m.
Abstände und Abmessungen
Der Duschbereich sollte stufenlos begehbar sein und muss eine Mindestfläche von 1,20 m x 1,20 m haben. Zwischen einzelnen Sanitärobjekten sowie zur Wand sollten mindestens 20 cm Abstand eingehalten werden. Zur Benutzung des Waschtisches muss ein ausreichender Raum für die Beine berücksichtigt werden. Außerdem sollte das Bad mit rutschfestem Boden ausgestattet sein.
Zugang
Die Öffnung der Tür zum Bad sollte nach außen hin sein, um bei einem Notfall einen schnellen Zugang zu sichern. In Wohnungen für Rollstuhlfahrer muss eine Tür eine Breite von mindestens 90 cm aufweisen. Die DIN 18040-2 für Wohnbauten gibt beispielsweise vor Toiletten oder Badewannen eine Bewegungsfläche von 1,50 m x 1,50 m vor.
DIN-Normen für barrierefreies Bauen
Die Grundlagen für die Planung finden sich für öffentlich zugängliche Gebäude in der DIN 18040-1 : Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen (Teil 1) und für Wohnbauten in DIN 18040-2 : Barrierefreies Bauen - Planungsgrundlagen (Teil 2) wieder.
Die wichtigsten Maße nach DIN 18040-2 als Richtwert
Bewegungsfläche vor WC, Waschbecken oder Badewanne | 1,20 m x 1,20 m * |
Größere Bewegungsfläche für Rollstuhlfahrer | 1,50 m x 1,50 m * |
Fläche der bodengleichen Dusche | 1,20 m x 1,20 m * |
Größere Duschfläche für Rollstuhlfahrer | 1,50 m x 1,50 m * |
Höhe unterfahrbarer Waschtisch | 0,80 m |
Montagehöhe Toilette | 0,46 bis 0,48 m |
Spiegel über dem Waschtisch | Min. 1,00 m hoch |
* Die Flächen dürfen sich überlagern. Die Duschfläche kann beispielsweise für Rollstuhlfahrer kleiner als 1,50 m x 1,50 m sein, wenn die Fläche vor der Dusche ein Wenden und Drehen ermöglicht.
Celine Brand
Content Marketing Managerin und Social Media Expertin für die Baubranche.