Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Letzte Aktualisierung: August 2020

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Diese Vertragsbedingungen regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen Plan.One GmbH, Kammerratsheide 36, 33609 Bielefeld (nachfolgend „Anbieter“) als Betreiber einer elektronischen Plattform (nachfolgend „Plan.One“), auf der mittels einer interaktiven Software Planer, Architekten und sonstige Benutzer auf Basis technischer Eigenschaften unter Zusammenführung von Projekt- und Produktdaten passende Produkte finden und miteinander vergleichen können, und den Kunden des Anbieters (nachfolgend einzeln „Partner“), die die Absicht haben, ihre Produkte und/oder Services auf „Plan.One“ den Benutzern bereitzustellen.

 

1. Vertragsgegenstand

1.1.
Der Anbieter betreibt eine elektronische Plattform, auf der mittels einer interaktiven Software Planer, Architekten und sonstige Benutzer (nachfolgend zusammengefasst als „Benutzer“ bezeichnet) auf Basis technischer Eigenschaften unter Zusammenführung von Projekt- und Produktdaten passende Produkte finden, miteinander vergleichen und gewünschte Informationen herunterladen können.

1.2.
Der Partner übermittelt an den Anbieter Inhalte, insbesondere zu den von ihm hergestellten oder vertriebenen Produkten, die auf Plan.One den Benutzern im Rahmen der dort allgemein vorgehaltenen Dienste und Anwendungen verfügbar gemacht werden. Darüber hinaus bietet der Anbieter seinen Partnern im Zusammenhang mit Plan.One optional weitere Leistungen; diese bedürfen jedoch einer gesonderten Vereinbarung. Auf welche Dienste, Anwendungen und sonstigen Services der Partner konkret Anspruch hat, ergibt sich aus der zwischen den Parteien zustande gekommenen Einigung, in erster Linie aus dem dem Partner unterbreiteten Angebot des Anbieters; die vereinbarten Dienste, Anwendungen und sonstige Services werden zusammenfassend nachstehend auch „Vertragsleistungen“ genannt.

1.3.
Der Anbieter ist bestrebt, seine Dienste beständig weiterzuentwickeln. Daher ist der Anbieter jederzeit berechtigt, bereitgestellte Benutzeroberflächen, Funktionalitäten, Dienste und Anwendungen – insbesondere hinsichtlich Layout und Gestaltung – zu ändern und neu verfügbar zu machen.

 

2. Onboarding und laufende Übermittlung der Inhalte

2.1.
Nach Vertragsabschluss übermittelt der Partner dem Anbieter die von ihm für Plan.One bestimmten Produktdaten und die sonstigen Inhalte, die von dem Anbieter bereitgestellt werden sollen, im Rahmen eines einmaligen Onboarding. Details dazu sind im Angebot geregelt.

2.2.
Beim Onboarding erfolgt die Übermittlung der Inhalte an den Anbieter nur einmalig. Im Anschluss an das Onboarding übermittelt der Partner inhaltliche Änderungen oder neue Inhalte fortlaufend in Abhängigkeit von der getroffenen Vereinbarung und abhängig von den Bedürfnissen des Partners entweder selbständig oder aber unterstützt durch den Anbieter. Soweit der Anbieter dem Partner beim Onboarding und/oder bei nachfolgenden inhaltlichen Änderungen Unterstützung leistet, beschränkt sich der damit verbundene Leistungsumfang auf zwei Updates/Unterstützungseinsätze pro Vertragsjahr. Darüber hinausgehende manuelle Leistungen durch den Anbieter bedürfen einer gesonderten Beauftragung. Diese Beschränkung gilt nicht bei einer automatisierten Unterstützung/automatischen Datensynchronisation, bei der es keinerlei manuellen Bearbeitung der übermittelten Inhalte durch den Anbieter bedarf. Updates und sonstige Änderungen/Ergänzungen von Inhalten sind dem Partner in diesem Fall ohne zahlenmäßige Begrenzung und ohne zusätzliche Vergütung möglich.

2.3.
Eine inhaltliche Aufbereitung der übermittelten Inhalte nimmt der Anbieter nicht vor. Der Anbieter übernimmt die Inhalte so, wie sie vom Partner zur Verfügung gestellt werden.

 

3. Übermittelte Inhalte

3.1.
Mit der Übermittlung der zur Veröffentlichung und Benutzung auf Plan.One vorgesehenen Inhalte willigt der Partner gegenüber dem Anbieter in die Aufnahme, Benutzung und Bereitstellung der Inhalte durch den Anbieter im Sinne dieser Ziffer 3 ein.

3.2.
Die dem Anbieter übermittelten Informationen müssen durch den Partner sorgfältig zusammengestellt sein und dürfen nur objektiv zutreffende Angaben, insbesondere zu Produkten und Produktdaten enthalten. Nach der erstmaligen Übermittlung eintretende Änderungen sind dem Anbieter unverzüglich mitzuteilen und die entsprechenden Inhalte durch den Partner zu korrigieren. Entsprechendes gilt, wenn auf Plan.One eingestellte Produkte allgemein nicht mehr angeboten werden.

3.3.
Bei den dem Anbieter übermittelten Inhalten zu Produkten muss es sich um solche aus dem eigenen Produkt-/Lieferbestand handeln.

3.4.
Mit der Übermittlung von Inhalten räumt der Partner dem Anbieter jeweils ein unentgeltliches, unterlizensierbares und übertragbares, zeitlich und inhaltlich unbegrenztes Nutzungsrecht an den jeweiligen Inhalten ein, insbesondere

3.4.1.
zur Speicherung der Inhalte auf den Servern des Anbieters sowie deren Veröffentlichung, insbesondere deren öffentlicher Zugänglichmachung, ggf. auch in aufbereiteter Form (z.B. durch Anzeige der Inhalte auf Webseiten, in Apps oder über digitale Datenträger),

3.4.2.
zur Bearbeitung und Vervielfältigung, soweit dies für die Vorhaltung bzw. Veröffentlichung der jeweiligen Inhalte erforderlich ist, und

3.4.3.
zur Einräumung von – auch entgeltlichen – Nutzungsrechten gegenüber Dritten, insbesondere den Benutzern von Plan.One; dazu zählt insbesondere auch das Recht, Firmen-/ Produktnamen, Logos und die Produktdaten des Partners innerhalb und außerhalb von Plan.One – z.B. zu Marketing- und Werbezwecken sowie zur Nennung als Kundenreferenz – im inhaltlichen Zusammenhang mit Plan.One einzusetzen.

3.5.
Soweit der Partner die von ihm übermittelten Inhalte wieder von Plan.One entfernt, erlischt das dem Anbieter vorstehend eingeräumte Nutzungs- und Verwertungsrecht. Der Anbieter bleibt jedoch berechtigt, zu Sicherungs- und/oder Nachweiszwecken erstellte Kopien aufzubewahren. Die den Besuchern von Plan.One an den übermittelten Inhalten bis dahin bereits eingeräumten Nutzungsrechte bleiben ebenfalls unberührt.

3.6.
Der Partner ist für die von ihm übermittelten Inhalte voll verantwortlich. Der Anbieter übernimmt keine Überprüfung der Inhalte auf Vollständigkeit, Richtigkeit, Rechtmäßigkeit, Aktualität, Qualität und Eignung für einen bestim-
mten Zweck.

3.7.
Der Partner erklärt und gewährleistet gegenüber dem Anbieter, dass er der alleinige Inhaber sämtlicher Rechte an den von ihm übermittelten Inhalten ist oder aber anderweitig berechtigt ist (z.B. durch eine wirksame Erlaubnis des Rechteinhabers), die Inhalte an den Anbieter zu übermitteln, zur Nutzung auf Plan.One bereitzustellen und die Nutzungs- und Verwertungsrechte nach Ziff. 3.4 zu gewähren. Daher stellt der Partner vor der Übermittlung von Bildern, Plänen, Zeichnungen, Skizzen und sonstigen Informationen sicher, dass ihm daran bzw. an den jeweiligen Dateien uneingeschränkte, wenn auch nicht zwingend ausschließliche Nutzungsrechte zustehen und die öffentliche Zugänglichmachung nicht gegen gesetzliche Vorschriften, die guten Sitten und/oder gegen Rechte Dritter verstößt. Soweit der Partner Fotoaufnahmen übermittelt, auf denen Personen zu erkennen sind, darf dies nur erfolgen, wenn deren wirksame Einwilligung vorliegt.

3.8.
Der Partner stellt den Anbieter von allen Ansprüchen frei, die Dritte wegen der Verletzung ihrer Rechte durch die übermittelten Inhalte oder wegen der sonstigen Nutzung der Plattform durch den Partner gegen den Anbieter geltend machen. Von diesem Anspruch umfasst sind insbesondere die Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung durch den Anbieter, einschließlich sämtlicher Gerichts- und Anwaltskosten. Der Freistellungsanspruch besteht nicht, wenn und soweit die Rechtsverletzung von dem Partner nicht zu vertreten ist.

3.9.
Der Anbieter behält sich das Recht vor, das Einstellen von Inhalten abzulehnen und/oder bereits eingestellte Inhalte ohne vorherige Ankündigung zu bearbeiten, zu sperren oder zu entfernen, sofern die eingestellten Inhalte selbst zu einem Verstoß gegen Ziff. 3.7 geführt haben oder konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass es zu einem schwerwiegenden Verstoß gegen Ziff. 3.7 kommen wird.

 

4. Auswertungen

4.1.
Soweit Bestandteil der Vertragsleistungen Analyse-Leistungen und Auswertungen sind, richtet sich deren Umfang nach den zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarungen, im Übrigen nach den von Plan.One für andere Partner allgemein vorgehaltenen Funktionalitäten.

4.2.
Die Analysen und Auswertungen basieren primär auf Daten von Plan.One. Soweit der Anbieter aber (ergänzend) auf externe Datenquellen zurückgreift, kann der Anbieter deren Richtigkeit nicht gewährleisten und dafür eine Haftung nicht übernehmen.

 

5. Administrator und Nutzer

5.1.
Der Partner benennt einen Administrator. Dieser erhält mittels einer seitens des Anbieters zu vergebenden Kennung und eines Passwortes den Zugang zu Plan.One und ist berechtigt, im Namen des Partners in dem vom Anbieter dazu auf Plan.One allgemein eröffneten Umfang für Mitarbeiter des Partners Berechtigungen zur Nutzung von Plan.One zu vergeben und wieder zu entziehen (diese Mitarbeiter nachfolgend „Nutzer“ genannt).

5.2.
Der Administrator und die Nutzer sind bevollmächtigt, im Namen und im Auftrag des Partners gegenüber dem Anbieter zu handeln, insbesondere Willenserklärungen für den Partner abzugeben. Ihr Handeln sowie jedes Handeln unter Nutzung der Zugangsdaten des Administrators sowie der sonstigen Nutzer im Zusammenhang mit Plan.One hat sich der Partner als eigenes zurechnen zu lassen. Administrator und Nutzer sind Erfüllungsgehilfen des Partners.

5.3.
Die Zugangsdaten zu Plan.One sind von dem Administrator und den Nutzern streng vertraulich zu behandeln. Der Partner hat dafür Sorge zu tragen und einzustehen, dass die Zugangsdaten nicht weitergegeben werden. Im Fall, dass Dritte von den Zugangsdaten Kenntnis erlangen, ist der Anbieter unverzüglich zu informieren.

5.4.
Eine dreimalige Falscheingabe von Zugangsdaten und eine dreimonatige Nichtnutzung des Zugangs berechtigen den Anbieter zur temporären Sperrung des jeweiligen Zugangs.

5.5.
Der Partner hat den Anbieter unverzüglich zu informieren, wenn ein Administrator nicht mehr in seinem Namen und Auftrag für ihn tätig sein soll bzw. ist und der Zugang zukünftig verwehrt werden soll.

5.6.
Zur Benennung eines neuen Administrators hält der Anbieter auf der Webseite www.plan.one entweder ein Formular bereit, mit dem der Partner jederzeit einen Austausch beantragen kann, oder bietet dem Partner den Austausch auf alternativem Wege – z.B. per E-Mail – an.

 

6. Verfügbarkeit

6.1.
Der Anbieter gewährleistet in seinem Verantwortungsbereich eine Verfügbarkeit der Plattform Plan.One von 98% im Jahresmittel. Üblicherweise werden die Dienste von Plan.One montags bis sonntags in der Zeit von jeweils 00:00 Uhr bis 24:00 Uhr (7*24h) zur Verfügung gestellt. Für die Berechnung der geschuldeten Verfügbarkeit wird jedoch von einer Jahresverfügbarkeit von maximal 5.840 Stunden (= 365 Tage x 16 Stunden) ausgegangen. Nicht in die Berechnung der Verfügbarkeit fallen ferner die regulären Wartungsfenster, die an Wochenenden und gesetzlichen Feiertagen zwischen 22:00 Uhr und 6:00 Uhr liegen.

6.2.
Im Übrigen besteht ein Anspruch auf die Nutzung der auf Plan.One verfügbaren Dienste nur im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten beim Anbieter. Der Anbieter bemüht sich um eine möglichst unterbrechungsfreie Nutzbarkeit seiner Dienste. Jedoch können durch technische Störungen (wie z.B. Unterbrechung der Stromversorgung, Hardware- und Softwarefehler, technische Probleme in den Datenleitungen) zeitweilige Beschränkungen oder Unterbrechungen auftreten.

 

7. Sperrung

7.1.
Der Anbieter kann dem Partner den Zugang zu seinen Diensten und zu Plan.One – entweder vollständig oder nur bezogen auf einzelne Nutzer – vorübergehend oder dauerhaft sperren, wenn konkrete Anhaltspunkte vorliegen, dass der Partner gegen diesen Vertrag und gegen die allgemeinen Nutzungsbedingungen von Plan.One und/oder geltendes Recht verstößt bzw. verstoßen hat, oder wenn der Anbieter ein sonstiges berechtigtes Interesse an der Sperrung hat. Bei der Entscheidung über eine Sperrung wird der Anbieter die berechtigten Interessen des Partners angemessen berücksichtigen.

7.2.
Im Falle der vorübergehenden bzw. dauerhaften Sperrung sperrt der Anbieter die jeweiligen Zugangsberechtigungen des Partners und unterrichtet diesen hierüber per E-Mail.

 

8. Nutzerpflichten

Damit Plan.One mit der Vielzahl seiner Benutzer funktionieren kann, müssen von allen Benutzern und damit auch sowohl von dem Administrator als auch von den übrigen Nutzern des Partners (nachfolgend werden Administrator und die übrigen Nutzer einheitlich als „Nutzer“ bezeichnet) bestimmte Regelungen eingehalten werden. Der Partner hat dafür zu sorgen, dass der von ihm benannte Administrator und die von diesem benannten Nutzer die nachfolgenden Regelungen dieser Ziffer 8 einhalten.

8.1.
Allgemeines

8.1.1.
Die Nutzer bedienen sich einer respektvollen Ausdrucksweise und pflegen einen höflichen Umgang mit anderen Benutzern von Plan.One. Dementsprechend ist es unzulässig, andere Menschen negativ hervorzuheben oder lächerlich zu machen.

8.1.2.
Es dürfen keine Kettenbriefe versandt oder Wettbewerbe, Lotterien, Wettspiele oder Ähnliches durchgeführt oder organisiert werden.

8.1.3.
Wenn Nutzer des Partners Angaben in Profilen und Gruppen machen, müssen diese der Wirklichkeit entsprechen.

8.1.4.
Rassistische, gewalttätige, sexistische, diskriminierende oder sonst anstößige Veröffentlichungen sowie solche, die Personen, Volksgruppen oder religiöse Bekenntnisse beleidigen, verleumden, bedrohen oder verbal herabsetzen, sind nicht gestattet.

8.1.5.
Es dürfen keine Profile innerhalb von Plan.One eingerichtet werden, die dazu dienen, Informationen auszulesen, zu speichern, zu bearbeiten, zu verändern, weiterzuleiten oder auf sonstige Weise zu missbrauchen.

8.2.
Veröffentlichung von Bilddateien

8.2.1.
Je nach dem vom Anbieter vorgehaltenen Umfang kann der Nutzer die Möglichkeit haben, auf Plan.One eine Bilddatei hochzuladen, um diese dem eigenen Profil hinzuzufügen. Darüber hinaus steht dem Nutzer ggf. die Möglichkeit offen, weitere Bilder in so genannte Fotoalben anzulegen, um diese für sich selbst zu verwalten oder bestimmten bzw. sämtlichen Benutzern von Plan.One zugänglich zu machen. Soweit der Nutzer diese Funktion benutzt, beschränkt sich das nach Maßgabe von Ziff. 3.4 eingeräumte Nutzungsrecht auf die Speicherung der Bilder sowie auf die Veröffentlichung auf Plan.One in dem vom Nutzer freigegebenen Umfang.

8.2.2.
Vor dem Upload einer Bilddatei hat der Nutzer sicherzustellen, dass ihm an dem Foto bzw. der Datei die ausschließlichen Nutzungsrechte zustehen und die öffentliche Zugänglichmachung der Bilddatei nicht gegen gesetzliche Vorschriften, die guten Sitten und/oder gegen Rechte Dritte verstößt.

8.2.3.
Es ist verboten, über Plan.One Bilddateien mit Gewaltdarstellungen hochzuladen und/oder öffentlich zugänglich zu machen; zudem dürfen die Bilddateien keine sexuellen, pornografischen, diskriminierenden, beleidigenden, rassistischen, verleumderischen oder sonstigen rechtswidrigen Inhalte oder Darstellungen beinhalten. Ebenso ist untersagt, solche Bilddateien hochzuladen, auf denen ausschließlich oder unter anderem Firmen-, Marken- oder sonstige Geschäftszeichen – insbesondere solche von Wettbewerbern des Anbieters – bzw. andere geschützte Zeichen dargestellt werden.

8.2.4.
Sollten Fotoaufnahmen hochgeladen werden, auf denen neben dem jeweiligen Nutzer selbst noch eine weitere oder mehrere Personen zu erkennen sind, darf sowohl der Upload als auch die Markierung bzw. Verlinkung der Bilddatei nur erfolgen, soweit die Zustimmung des bzw. der Dritten hierzu vorliegt.

8.2.5.
Nach dem Upload einer Bilddatei kann diese durch den Nutzer, der die Datei hochgeladen hat, jederzeit mit Wirkung für die Zukunft wieder entfernt oder ersetzt werden.

8.2.6.
Der Anbieter behält sich vor, Bilddateien und/oder Verlinkungen auf andere Nutzer auch ohne Vorankündigung zu entfernen, wenn und soweit sich konkrete Anhaltspunkte dafür ergeben, dass durch eine öffentliche Zugänglichmachung über Plan.One gegen gesetzliche Vorschriften, die guten Sitten und/oder gegen Rechte Dritter verstoßen wird.

8.3.
Nutzung der Inhalte innerhalb von Plan.One

8.3.1.
Die Nutzung von Plan.One und seiner Anwendungen darf ausschließlich zu den in Ziff. 1 genannten Zwecken erfolgen. Jede Nutzung, die darüber hinaus geht, ist untersagt. Nutzer dürfen die Kontaktdaten anderer Nutzer, die über Plan.One zugänglich sind, für keine anderen Zwecke als für die gewerbliche Kommunikation des Partners und nur in dem Umfang nutzen, in den der andere Nutzer eingewilligt hat oder der gesetzlich zulässig ist.

8.3.2.
Die über Plan.One zugänglichen Inhalte dürfen mit Ausnahme der gesetzlich zugelassenen Fälle – nicht ohne Zustimmung der jeweiligen Rechteinhaber kopiert, verbreitet oder anderweitig öffentlich zugänglich gemacht werden. Untersagt ist insoweit auch der Einsatz von Computerprogrammen zum automatischen Auslesen von Daten, wie z.B. Crawlern.

8.4.
Das (wiederholte) Zusenden von Nachrichten ist unzulässig, wenn ein anderer Nutzer mitgeteilt hat, dass dies unerwünscht ist.

8.5.
Störung von Plan.One

8.5.1.
Störende Eingriffe in Plan.One sind verboten. Es ist insbesondere untersagt, solche Maßnahmen zu ergreifen, die zu einer übermäßigen Belastung von Plan.One (z.B. durch massenhaftes Versenden von Benachrichtungen oder Nachrichten („Spam“) oder zu einer unzumutbaren Belästigung anderer Nutzer führen können.

8.5.2.
Elektronische Angriffe jedweder Art in Plan.One (einschließlich sämtlicher zum Betrieb von Plan.One eingesetzter Hard- und Software) oder auf einzelne Nutzer sind verboten. Als solche elektronischen Angriffe gelten unter anderem die im Folgenden aufgelisteten Maßnahmen:

  • Hacking-Versuche, d.h. Versuche, die Sicherheitsmechanismen von Plan.One zu überwinden, zu umgehen oder auf sonstige Art außer Kraft zu setzen,
  • das Anwenden und/oder Verbreiten von Viren, Würmern, Trojanern,
  • Brute-Force-Attacken,
  • sonstige Maßnahmen oder Verfahren, die störend in Plan.One einschließlich sämtlicher zum Betrieb von Plan.One eingesetzter Hard- und Software eingreifen und/oder Plan.One oder Nutzerschädigen können.

 

9. Vergütung

9.1.
Für die allgemeine Bereitstellung von Plan.One fällt grundsätzlich keine Vergütung an.

9.2
Für weitere Vertragsleistungen, insbesondere für eine Unterstützung beim Onboarding sowie bei inhaltlichen Änderungen fällt dagegen eine Vergütung an. Diese richtet sich grundsätzlich nach dem beim Anbieter entstehenden Aufwand, es sei denn, es ist eine pauschale Vergütung zu einem Festpreis
vereinbart.

9.3
Soweit Tagessätze vereinbart sind, liegt diesen eine Arbeitszeit von 8 Stunden zugrunde und richtet sich die Vergütung des Anbieters nach dem tatsächlichen Aufwand, der eine anfängliche – und stets unverbindliche Aufwandsschätzung – durchaus überschreiten kann. Bei einer Über- oder Unterschreitung eines etwaig vereinbarten Tagessatzes (Manntag) erfolgt eine zeitanteilige Abrechnung (pro rata temporis).

9.4.
Soweit die Parteien eine aufwandsabhängige Vergütung vereinbart haben, ist diese bezogen auf die jeweils erbrachten Dienstleistungen zum Ablauf eines jeden Kalendermonats fällig und wird vom Anbieter nach Ablauf eines jeden Kalendermonats abgerechnet. Eine etwaig vereinbarte Pauschalvergütung wird fällig zum vereinbarten Zeitpunkt, ansonsten nach Erbringung der jeweiligen Leistungen. Liegen der Festpreisvergütung Leistungen zugrunde, die über einen längeren Zeitraum zu erbringen sind, ist der Anbieter berechtigt, die vereinbarte Pauschalvergütung nach Ablauf eines jeden Monats zeitanteilig, bei Fehlen eines konkret vereinbarten Leistungszeitraums bis zur Erreichung des pauschal vereinbarten Betrags jeweils aufwandsbezogen zu den gültigen Tagessätzen abzurechnen.

9.5.
Die Vergütung erhöht sich um die jeweils anfallende Umsatzsteuer. Der Anbieter stellt dem Partner eine ordnungsgemäße Rechnung aus, die ohne Abzug fällig ist.

9.6.
Der Anbieter ist berechtigt, die Vergütung erstmals nach Ablauf des zweiten Vertragsjahres mit einer Ankündigung in Textform unter Einhaltung einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende einmal pro Jahr zu erhöhen, sofern und soweit sich seine für den Betrieb von Plan.One anfallenden Kosten, nämlich für Hardware, Software, Rechenzentrumsbetrieb, Datenverkehr und Personal in der Summe erhöht haben. Reduzieren sich nach einer Preiserhöhung die Kosten für den Betrieb von Plan.One in der Summe, ist der Anbieter umgekehrt zu einer Senkung der Vergütung entsprechend der vorstehenden Regelung verpflichtet. Der Partner hat das Recht, das Vertragsverhältnis innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Zugang der Ankündigung einer Erhöhung zu kündigen. Ein Vertragsjahr entspricht einem zwölfmonatigen Zeitraum, der erstmalig entweder mit dem vereinbarten Vertragsbeginn oder aber ansonsten mit Vertragsabschluss und in der Folgezeit nach dem Ende des vorangegangenen Vertragsjahres jeweils neu beginnt.

 

10. Laufzeit und Kündigung

10.1.
Der Vertrag wird grundsätzlich auf unbestimmte Zeit geschlossen, läuft aber zunächst für die Dauer von mindestens 24 Monaten (Mindestvertragslaufzeit) fest. Er kann unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von mindestens sechs (6) Monaten erstmals zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit und danach jeweils zum Ende eines jeden Vertragsjahres von jeder Partei gekündigt werden.

10.2.
Der Vertrag kann darüber hinaus von jeder Partei ohne Einhaltung einer Frist aus wichtigem Grund gekündigt werden.

10.3.
Jede Kündigung bedarf zumindest der Textform.

 

11. Haftung

11.1.
Die Haftung des Anbieters auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Leistung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe dieser Ziff. 11 eingeschränkt.

11.2.
Der Anbieter haftet nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit seiner Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Vertragswesentlich sind Pflichten des Anbieters, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Partner regelmäßig vertraut und vertrauen darf.

11.3.
Soweit der Anbieter gemäß Ziff. 11.2 dem Grunde nach auf Schadensersatz haftet, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die der Anbieter bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder die der Anbieter bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln der Leistungen sind, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung der Leistung typischerweise zu erwarten sind.

11.4.
Im Falle einer Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist die Ersatzpflicht des Anbieters für Sachs- und sonstige Vermögenschäden auf einen Betrag von EUR 25.000,00 je Schadensfall beschränkt, auch wenn es sich um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt.

11.5.
Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen des Anbieters.

11.6.
Die Einschränkungen dieser Ziff. 11 gelten nicht für die Haftung des Anbieters wegen vorsätzlichen Verhaltens, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.

11.7.
Die Beweislast für die eine Haftungsbegrenzung oder einen Haftungsausschluss nach dieser Ziff. 11 begründenden Tatsachen trägt der Anbieter.

 

12. Datenschutz

12.1.
Die Parteien werden die jeweils anwendbaren, insbesondere die in Deutschland gültigen, datenschutzrechtlichen Bestimmungen beachten und ihre im Zusammenhang mit diesem Vertrag und die für dessen Durchführung eingesetzten Beschäftigten auf das Datengeheimnis verpflichten, soweit diese nicht bereits allgemein entsprechend verpflichtet sind.

12.2.
Der Anbieter verarbeitet die Daten des Partners elektronisch und beachtet die Vorschriften der Datenschutzgesetze. Es liegt jedoch in der Verantwortung des Partners, personenbezogene Daten so zu sichern, dass ein unbeabsichtigter (für die Durchführung des Vertrages nicht erforderlicher) Zugriff des Anbieters und eine Übermittlung an Plan.One nicht möglich ist.

12.3.
Der Anbieter unterhält aktuelle technische Maßnahmen zur Gewährleistung der Datensicherheit, insbesondere zum Schutz der personenbezogenen Daten vor Gefahren bei Datenübertragungen sowie vor Kenntniserlangung durch Dritte.

12.4.
Der Anbieter erhebt, verarbeitet oder nutzt personenbezogene Daten (Name, E-Mail Adresse, Ip-Adresse) des Administrators und der Nutzer ausschließlich zur Erstellung eines Administrator- und/oder Nutzerkontos für den Partner und zur Erfüllung des Vertrags mit dem jeweiligen Partner.

 

13. Sonstiges

13.1.
Der Partner darf Rechte und Pflichten aus dem Vertrag nur nach schriftlicher Zustimmung des Anbieters auf Dritte übertragen.

13.2.
Eine Aufrechnung ist nur gegenüber unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Anbieters statthaft.

13.3.
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Partners finden keine Anwendung. Abweichende Bedingungen des Partners werden nicht anerkannt, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

13.4.
Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag (einschließlich solcher über seine Gültigkeit) sind in erster Instanz die Gerichte in Bielefeld ausschließlich zuständig.

13.5.
Auf den Vertrag ist ausschließlich das deutsche Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf vom 11.4.1980 (UN-Kaufrecht) anzuwenden.