Servicebedingungen Plan.One (AGB)

Sie können sich dieses Dokument in PDF-Form herunterladen und archivieren, indem Sie hier klicken. Zum Öffnen der PDF-Datei benötigen Sie das kostenfreie Programm Adobe Reader oder vergleichbare Programme, die das PDF-Format ausführen. Sie können dieses Dokument auch ausdrucken.

Diese Servicebedingungen regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen der
Plan.One GmbH, Kammerratsheide 36, 33609 Bielefeld („Anbieter“) und den
Herstellern („Partner“) über verschiedene Datenpflege-, Analyse- und Marketingleistungen („Services“) für die elektronische Bauplanungsplattform Plan.One
(„Plan.One“). Sie gelten in Ergänzung zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die unter https://plan.one/agb abrufbar sind, („AGB“). Alle in diesen Servicebedingungen nicht näher definierten Begriffe haben die in den AGB angegebene
Bedeutung, sofern hier nicht anders angegeben.

1. Vertragsgegenstand

1.1. Der Anbieter erbringt sämtliche Services auf Grundlage dieser Servicebedingungen und der AGB. Abweichende Geschäftsbedingungen des Partners sowie Änderungen und Ergänzungen dieser Servicebedingungen haben nur
Gültigkeit, soweit der Anbieter diese schriftlich anerkennt. In diesen Fällen gelten diese Servicebedingungen ergänzend.

1.2. Der Anbieter stellt dem Partner zusätzliche entgeltliche Services in Zusammenhang mit Plan.One zur Verfügung. Die einzelnen Leistungen erbringt der Anbieter auf Grundlage von mit den Partnern abgeschlossenen Einzelaufträgen. Diese Servicebedingungen und die AGB gelten auch ohne ausdrückliche Bezugnahme für jeden Einzelauftrag. In einem Einzelauftrag ausdrücklich abweichend getroffene Regelungen gehen den Regelungen dieser Servicebedingungen vor

2. Leistungen des Anbieters

2.1. Der Anbieter erbringt für die Partner Serviceleistungen aus dem Bereich der Datenpflege, Nutzungsanalyse und/oder Werbung.

2.2. Der Anbieter ist berechtigt, zur Erbringung der vereinbarten Leistungen Subunternehmer einzuschalten.

3. Datenpflege und weitere Dienstleistungen

3.1. Soweit der Partner über das in den AGB vorgesehene Onboarding hinaus ein manuelles Einpflegen, Bearbeiten oder Überprüfen seiner Daten wünscht,richten sich die Einzelheiten nach den im jeweiligen Einzelauftrag festgelegten Leistungen unter Bezug auf die Darstellung in der Leistungsbeschreibung.Der Anbieter kann den Partner zudem bei der Erzeugung von BIM Objekten, anderweitiger Datenaufbereitung oder mit Beratungsleistungen gemäß Einzelauftrag unterstützen. Die Abrechnung dieser Leistungen erfolgt nach Arbeitsaufwand.

4. Nutzungsanalyse

4.1. Der Anbieter stellt dem Partner die in der Leistungsbeschreibung dargestellten und in dem jeweiligen Einzelauftrag näher konkretisierten Analyseinformationen von Plan.One im Rahmen eines Berichts oder über eine Zusatzfunktion auf Plan.One zur Verfügung („Analyseergebnisse“). Dies kann einen anonymisierten Marktvergleich, den direkten Portfoliovergleich mit Wettbewerbern oder eine Analyse der aktuellen Nachfrage auf Plan.One beinhalten. Es handelt sich bei den Analyseergebnissen ausschließlich um anonymisierte und aggregierte Daten, die keine Rückschlüsse auf einzelne Personen zulassen.

4.2. Der Anbieter räumt dem Partner an den Analyseergebnissen ein einfaches, räumlich und zeitlich unbeschränktes Recht ein, die Analyseergebnisse ausschließlich zum eigenen unternehmensinternen Gebrauch zu nutzen und zu vervielfältigen. Die Analyseergebnisse dürfen ohne die vorherige Zustimmung des Anbieters insbesondere nicht ganz oder in Teilen zum Zweck der Werbung, der Information von Kunden des Partners oder für Presseveröffentlichungen weitergegeben, vervielfältigt, gedruckt, gespeichert, verarbeitet oder verbreitet werden.

4.2. Die Vergütung für die Analyseleistungen wird mit Abschluss des jeweiligen Einzelauftrags fällig und wird im Voraus in Rechnung gestellt.

5. Werbung

5.1. Der Anbieter führt die im jeweiligen Einzelauftrag geregelte Werbekampagne für den Partner durch. Der Anbieter garantiert nicht, dass die Werbung zu einem bestimmten Gewinn, Umsatz oder einem anderen messbaren Erfolg für den Partner führt oder eine bestimmte Anzahl von Impressionen erreicht wird.

5.2. Der Anbieter behält sich das Recht vor, eine Werbekampagne abzulehnen, auszusetzen oder zu beenden, wenn der Anbieter Grund zu der Annahme hat,
dass die Werbemittel die in Ziffer 6 genannten Anforderungen nicht erfüllen.
Der Anbieter informiert den Partner hierüber und ergreift wirtschaftlich vertretbare Maßnahmen, um dem Partner die Möglichkeit zu geben, ein alternatives Werbemittel einzureichen.

5.3. Der Partner nimmt zur Kenntnis und stimmt zu, dass Werbemittel nicht an einer bestimmten Stelle oder Position auf Plan.One angezeigt werden, es sei denn, die Parteien haben dies ausdrücklich in dem jeweiligen Einzelauftrag
vereinbart.

5.4. Der Anbieter ist nicht verpflichtet, die Werbemittel des Partners auf Verstöße gegen geltendes Recht zu überprüfen. Der Anbieter informiert den Partner jedoch unverzüglich über den Grund einer Ablehnung oder eines Aussetzens einer Werbekampagne gemäß Ziffer 5.2.

5.5. Auf Wunsch des Partners stellt der Anbieter dem Partner einen Bericht über den Status einer Werbekampagne zur Verfügung und/oder gewährt dem Partner über Plan.One Zugang zu entsprechenden Reporting-Tools.

6. Anforderungen an Werbemittel des Partners

6.1. Der Partner ist verpflichtet, dem Anbieter alle erforderlichen Werbemittel
mindestens drei (3) Werktage vor Beginn einer Werbekampagne zur Verfügung zu stellen. Werbemittel werden in dem im Einzelauftrag vereinbarten Format an [E-Mail] geschickt. Der Partner hat keinen Anspruch auf Rückerstattung, Minderung oder Gutschrift, wenn eine Werbekampagne aufgrund von Verschulden des Partners bei der Bereitstellung von Werbemitteln nicht rechtzeitig beginnt.

6.2. Die Werbemittel müssen als Werbeinhalte leicht erkennbar oder deutlich als Werbung gekennzeichnet sein. Der Anbieter behält sich das Recht vor, Werbemittel abzulehnen, die nicht den Spezifikationen und/oder den Anforderungen dieser Ziffer 6 entsprechen.

6.3. Der Partner garantiert, dass alle Werbemittel und die Webseiten, auf die Werbemittel verlinken können, (i) alle geltenden Gesetze und Vorschriften einhalten und (ii) keine Rechte Dritter verletzen (insbesondere Namensrechte, geistige Eigentumsrechte einschließlich Urheber- und Designrechte, Persönlichkeits- und Datenschutzrechte).

7.Nutzungsrechte an den Werbemitteln / Freistellung

7.1. Der Partner räumt dem Anbieter an allen zur Verfügung gestellten Werbemitteln ein räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränktes, unterlizensierbares, einfaches Recht zur Nutzung, Vervielfältigung, Verbreitung und öffentlichen Zugänglichmachung in allen in den jeweiligen Einzelaufträgen vereinbarten oder zum Zwecke der Vertragserfüllung erforderlichen Medien- und Distributionskanälen ein.

7.2. Der Partner gewährleistet, dass die vertragsgemäße Nutzung der von ihm zur Verfügung gestellten Werbemittel keine Rechte Dritter verletzen.

7.3. Werden gegen den Anbieter Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit der Verletzung von Rechten Dritter geltend gemacht, die darauf zurückzuführen sind, dass die Werbemittel gegen die Bestimmungen der Ziffer 6.2, der Ziffer 6.3 oder sonstige gesetzliche Regelungen verstoßen, ist der Partner verpflichtet, den Anbieter von diesen Ansprüchen und von allen Kosten, einschließlich etwaiger Rechtsverteidigungskosten, auf erstes Anfordern freizustellen und den Anbieter nach besten Kräften bei der Verteidigung zu unterstützen. Der Anbieter hat das alleinige Recht der Prozessführung; dies umfasst auch den Abschluss von gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichen und sonstigen Maßnahmen zur Beilegung des Rechtsstreits.

8. Laufzeit und Kündigung

8.1. Für diese Servicebedingungen gelten die in den AGB vereinbarte Vertragslaufzeit und die Kündigungsrechte entsprechend. Vorbehaltlich anderweitig vereinbarter Kündigungsrechte in einem jeweiligen Einzelauftrag
bleiben sämtliche vor Ende dieser Servicebedingungen abgeschlossenen
Einzelaufträge uneingeschränkt gültig bis (i) zur vollständigen Erbringung der
vereinbarten Leistung oder (ii) zur beiderseitigen schriftlichen Kündigung der
jeweiligen Einzelaufträge durch die Parteien.
Seite 4/4

8.2. Die Bestimmungen dieser Servicebedingungen und der AGB bleiben für nicht beendete oder gekündigte Einzelaufträge wirksam, auch wenn die Servicebedingungen und/oder die AGB vor Ablauf eines Einzelauftrags durch Zeitablauf oder Kündigung enden.

8.3. Die Kündigung bedarf mindestens Textform.

Stand: Juli 2019